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1. Geltung von
AGB des Vertragspartners
Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. Angebot und
Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote können von uns bis zur
rechtsverbindlichen Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen
werden. Angebote / Bestellungen des Kunden werden von uns durch
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des
Liefergegenstandes angenommen.
2.2 Vor Vertragsschluss ist der Kunde an seine Bestellung / sein
Angebot sofern es sich um Standardsoftware oder Standardhardware
handelt 14 Tage gebunden. Betrifft die Bestellung / das Angebot die
Lieferung ganzer Systeme bestehend aus Hard- und / oder Software, die
einer Anpassung bedürfen, so beträgt die Frist vier
Wochen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der
Bestellung bei uns.
2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen
und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung,
Maße, Gewicht, Preise und dergleichen sind unverbindlich,
soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Gibt es bei einem gelieferten Gegenstand optische Unterschiede,
gegenüber dem Angebotenen, resultiert daraus kein Anspruch auf
Ersatz, sofern dies keinen technischen Einfluss hat.
3.
Änderung des Liefergegenstandes / Teilleistungen
3.1 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar
beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, technische
Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch
die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.
3.2 Zu Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern dem Kunden dies
zumutbar ist.
4. Preise und
Aufrechnung
4.1 Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der
jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen
Mehrwertsteuer. Preisangaben sind generell exklusive Mehrwertsteuer zu
verstehen, solange nicht ausdrücklich inklusive ausgewiesen.
4.2 Soll der Liefergegenstand oder die vereinbarte Leistung innerhalb
von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir an die
vereinbarten Preise gebunden. Bei längerer, von uns nicht zu
vertretender Lieferfrist, sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung
berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Herstellungs- oder
Transportkosten wesentlich erhöht haben. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann der Kunde durch
schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der
Mitteilung über diese Preiserhöhung vom Vertrag
zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht,
wenn es sich um die Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen
handelt.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit
Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.4 Verrichtete Arbeitszeit ist nach aktuellem, oder vereinbartem
Stundensatz zu zahlen. Als verrichtete Arbeitszeit gilt Arbeit
jeglicher Form, vor Ort, beim Kunden, am Telefon, oder per Internet.
Insbesondere auch Beratungsgespräche, sowie Support und
Fernwartung. Arbeitszeit ist grundsätzlich zu zahlen, solange
nicht gerichtlich festgestellt wurde, dass die Arbeitszeit nicht zu
zahlen ist.
4.5 Notfallsupport ist jede Tätigkeit außerhalb der
Betriebszeiten des Unternehmens. Im Rahmen des Notfallsupports
ist
eine Inanspruchnahme von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der
Mindestabrechnungstakt bei Notfallsupport beträgt 30 Minuten.
Die
Betriebszeiten sind die Bürozeiten außer Feiertags
und
während des Betriebsurlaubs. Des Weiteren ist das Unternehmen
Faschingsdienstags, Heiligabend (24. Dezember) sowie Silvester (31.
Dezember) ab 12 Uhr geschlossen.
Montag bis Freitag, ausser Mittwoch
09:00 Uhr – 18:30 Uhr
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Ohne Aufschlag
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Mittwoch Jourfix 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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50 % Aufschlag
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Montag bis Freitag
07:00 Uhr – 09:00 Uhr und 18:30 Uhr – 21:00 Uhr
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50 % Aufschlag
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Montag bis Samstag
21:00 Uhr – 07:00 Uhr
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100 % Aufschlag
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Samstag
07:00 Uhr – 21:00 Uhr
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50 % Aufschlag
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Sonn- und Feiertage
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100 % Aufschlag
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4.6 Termine sind wahrzunehmen. Bei Terminabsagen,
innerhalb einer 24 Stunden Frist vor Beginn des Termins sind wir
berechtigt, alle Aufwendungen abzurechnen. Des Weiteren ist mindestens
der Satz einer Arbeitsstunde zu zahlen. Bei Telefonsupport oder
Fernwartung beträgt die Mindestabrechnung 15 Minuten, bei
Einsätzen vor Ort mindestens 30 Minuten.
4.7 Es wird eine Pauschale, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro
gefahrenen Kilometer vom Büro zum Einsatzort und Retour
berechnet.
Anfahrtskosten, inkl. Parkkosten
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Innenstadttarif (Strecke innerhalb des mittleren
Rings):
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3,50 Euro pro Kilometer
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Stadtfahrten (Strecke außerhalb des
mittleren Rings, innerhalb von München und Landkreis):
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2,50 Euro pro Kilometer
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Landfahrten (Strecke außerhalb
Münchens bis 200 km Entfernung vom Hauptsitz):
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1,50 Euro pro Kilometer
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Überlandfahren (Strecken ab 200 km
Entfernung vom Hauptsitz außerhalb Münchens):
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1,00 Euro pro Kilometer
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4.8 Bei Flug ist nur die Technikerzeit mit 50%
anzurechnen, Kilometerpauschalen fallen hier nicht an
4.9. Flug, Hotel und ggf. Mietwagen sind vom Kunden zu
organisieren und zu buchen oder wenn dies von der Boxhorn-EDV
getätigt wird, ist Kostenersatz zu leisten.
5. Verzug,
Schadensersatz, Unmöglichkeit und Selbstbelieferungsvorbehalt
5.1 Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden
Materialien
oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur
Verfügung, oder übermittelt er uns die von ihm zu
erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert
sich
die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Erhöht sich die
Bearbeitungszeit eines Auftrages durch von der Fa. Boxhorn EDV
unverschuldete Umstände, z.B. fehlende Daten oder
Informationen,
können daraus keine Schadensansprüche gestellt
werden.
Geleistete Arbeiten und vertragliche Vereinbarungen sind trotzdem zu
bezahlen.
5.2 Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind
Schadensersatzansprüche wegen dieser Verzögerung und
/ oder wegen Nichterfüllung (§ 326 BGB) oder wegen
nachträglicher Unmöglichkeit (§ 325 BGB) der
Art nach die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der
Lieferung/ Leistung beschränkt. Die gesetzlichen
Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag
bleiben von dieser Regelung unberührt. Gegenüber
Kaufleuten gilt ergänzend folgendes: Für
Verzögerungen, die auf leichter Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir für jede Woche der Verzögerung in
Höhe von 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens in
Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung,
infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wurde.
5.3 Weisen wir bei einer Lieferung an einen Kaufmann nach, dass wir
trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz
Abschluss der erforderlichen Verträge zu Konditionen von
Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so
verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der
Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung
durch unsere Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der
Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe
der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3%
über den jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Hiervon
unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Zinsen zu
zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist.
6.
Gefahrübergang
6.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstandes, mit der Übergabe des
Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer,
Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies
gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen, und /oder wir den Versand
selber durchführen.
6.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Kunden über.
7. Schadensersatz
wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so
können wir 15%. der Auftragssumme vom Kunden als
Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt recht des
Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
8.
Eigentumsvorbehalt /Zahlung
8.1 Gegenüber Käufern behalten wir
uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, mit dem Kunden einschließlich
etwaiger Nebenforderungen vor. Der Liefergegenstand kann bei
Nichtbezahlung zurückgefordert werden. Dienstleistung wird
Teil des Gesamtvertrags. Nichtbezahlung dieser kann ebenfalls zur
Zurückhaltung, bzw. zur Rückforderung der Ware
führen. Bei Nichtbezahlung von Dienstleistung behalten wir uns
vor erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu
sperren. Das beinhaltet insbesondere die Deaktivierung von Servern und
Netzwerken. Der Schuldner vergibt insbesondere das Zugriffsrecht auf
seine Server und Netzwerke, um diese Deaktivierung möglich zu
machen.
8.2 Dem Kunden ist eine
Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor
vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet.
Gehört es zu dem gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände
an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde
ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der
erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des
Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Fakturabetrages (einschl. MWSt.) ab, die ihm aus
der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der
Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter
veräußert worden ist. Im Falle berechtigter
Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug
ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer
berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns
jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere sich nicht im
Zahlungsverzug befindet.
8.3 Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln,
instandzuhalten und uns jeden Wechsel seines Wohn bzw.
Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe
verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt,
sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den
Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist
der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei
Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine
Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu
machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen
auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.
8.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den
Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen
Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung
nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und
zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere
für eine Klage gemäß § 771 ZPO,
aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im
Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes
unverhältnismäßig hoch sind.
8.5 Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen
Forderung gilt folgendes:
a) Ist der Kunde nicht im Handelsregister (HR) eingetragen, so richtet
sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des
Verbraucherschutzgesetzes.
b) Ist der Kunde im HR eingetragen, so sind wir berechtigt, die uns
herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen,
insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der
Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns
entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung
angerechnet. Überschüsse werden an den Kunden
ausgekehrt.
c) Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem
Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden
abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem
Kaufpreis verrechnet und der Überschuss an den Kunden
ausgekehrt.
8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf
Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert die zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %
übersteigt.
8.7 Alle Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt ohne
Abzug zahlbar. Zur Einhaltung der Frist ist der Eingang des offenen
Betrages auf unserem Konto maßgeblich.
8.8 Bei Zahlungsverzug werden ab dem
Fälligkeitstag Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet.
(€ 5,- bei 2. Mahnung, € 10,- bei 3. Mahnung)
8.9 Bei Nichtbezahlung nach wiederholtem Mahnen beauftragt die Fa.
Boxhorn EDV einen Rechtsanwalt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren.
Dadurch entstehende Kosten trägt der Schuldner.
9. Beanstandungen/
Gewährleistung
9.1 Mängel, die offen zutage liegen, so dass
sie auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit
sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
Lieferung uns gegenüber anzuzeigen.
9.2 Gewährleistungsansprüche (§ 438 Abs. 1
Nr. 3 BGB-E ) verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung.
Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde wegen eines Mangels nur in
Anspruch nehmen, sofern wir diesen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Bei einem Kaufmann gelten im Übrigen die §§
377 ff HGB
9.2.1 Gewährleistungsansprüche gelten nur
für die Erstnutzung einer zugesicherten Eigenschaft. In den
ersten 6 Monaten, nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Kunde von
der Beweislast der Erstbenutzung ausgenommen. Nach Ablauf der ersten 6
Monate nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Kunde verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
9.2.2 Die Firma Boxhorn EDV Handel übernimmt generell eine
Garantie von 6 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages. Nach Ablauf
der 6 Monatsfrist werden Garantieleistungen nur noch nach
Herstellergarantie abgewickelt. Der Kunde muss den Aufwand
entschädigen, das heißt auch den Hardwaretausch und
eventuelle Neuinstallationen. Auf Installationen gilt
grundsätzlich eine beschränkte
Gewährleistung von 14 Tagen.
9.3 Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte
Gegenstände, und werden diese ausdrücklich als
gebrauchte Gegenstände an den Kunden
veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht
bei technisch überholten Gegenständen.
9.4 Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den
Kunden übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu
dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften. so sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern (§
439-BGB-E). Soweit dem Kunden zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen
Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine uns gestellte angemessene
Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben
zu haben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf
Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
vereinbarten Preises oder im Falle des Fehlens von zugesicherten
Eigenschaften einen Anspruch auf Sachersatz.
9.5 Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden
bestehen:
- bei Mängeln, die durch unsachgemäße
Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden oder einen
Dritten entstanden sind.
9.6 Nimmt uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch, und
stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht
besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße
Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat
uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der
Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten
zu ersetzen,, mindestens jedoch 125 €, sofern er unsere
Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat.
10.
Herstellergarantie
Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand
eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden
gewährt wird, richten sich Art und Umfang der
Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der
Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich
der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns nach Ziff.9
treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt
unberührt.
11. Sonstige
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in
contrahendo) oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber uns
und unseren Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen es sich um
eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten /
wesentlicher Vorvertragspflichten (Kardinalspflichten) handelt. Haften
wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf
Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden
begrenzt; im Falle der culpa in contrahendo oder der positiven
Vertragsverletzung
haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse
übersteigt.
12. Datensicherung
Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den
Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf
externen Datenträger verpflichtet. Für Datenverluste
wird nicht gehaftet, auch dann nicht wenn ausdrücklich der
Auftrag zur Datensicherung gegeben ist.
13. Verletzung von
Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
13.1 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten
Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des
Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns
hierüber unverzüglich zu informieren.
13.2 Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden
geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so
sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist
durch entsprechende Änderung des Liefergegenstandes oder
Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde
berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu
machen.
13.3 Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage,
sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen
Nichterfüllung nach Maßgabe von Ziff. 5.2.(s.o.)
begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers
auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der
nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die
Rechtsverfolgung des Dritten entstanden sind.
14. Gerichtsstand
und Erfüllungsort
14.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss UN Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2 Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der
Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche
als Gerichtsstand und Erfüllungsort München,
vereinbart.
AGB 01/00
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