ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Geltung von AGB des Vertragspartners

Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote können von uns bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Angebote / Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Liefergegenstandes angenommen.

2.2 Vor Vertragsschluss ist der Kunde an seine Bestellung / sein Angebot sofern es sich um Standardsoftware oder Standardhardware handelt 14 Tage gebunden. Betrifft die Bestellung / das Angebot die Lieferung ganzer Systeme bestehend aus Hard- und / oder Software, die einer Anpassung bedürfen, so beträgt die Frist vier Wochen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei uns.

2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewicht, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Gibt es bei einem gelieferten Gegenstand optische Unterschiede, gegenüber dem Angebotenen, resultiert daraus kein Anspruch auf Ersatz, sofern dies keinen technischen Einfluss hat.


3. Änderung des Liefergegenstandes / Teilleistungen

3.1 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.

3.2 Zu Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.


4. Preise und Aufrechnung

4.1 Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Preisangaben sind generell exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen, solange nicht ausdrücklich inklusive ausgewiesen.

4.2 Soll der Liefergegenstand oder die vereinbarte Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir an die vereinbarten Preise gebunden. Bei längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten wesentlich erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über diese Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es sich um die Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen handelt.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.4 Verrichtete Arbeitszeit ist nach aktuellem, oder vereinbartem Stundensatz zu zahlen. Als verrichtete Arbeitszeit gilt Arbeit jeglicher Form, vor Ort, beim Kunden, am Telefon, oder per Internet. Insbesondere auch Beratungsgespräche, sowie Support und Fernwartung. Arbeitszeit ist grundsätzlich zu zahlen, solange nicht gerichtlich festgestellt wurde, dass die Arbeitszeit nicht zu zahlen ist.

4.5 Notfallsupport ist jede Tätigkeit außerhalb der Betriebszeiten des Unternehmens. Im Rahmen des Notfallsupports ist eine Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Mindestabrechnungstakt bei Notfallsupport beträgt 30 Minuten. Die Betriebszeiten sind die Bürozeiten außer Feiertags und während des Betriebsurlaubs. Des Weiteren ist das Unternehmen Faschingsdienstags, Heiligabend (24. Dezember) sowie Silvester (31. Dezember) ab 12 Uhr geschlossen.

Montag bis Freitag, ausser Mittwoch
09:00 Uhr – 18:30 Uhr

Ohne Aufschlag

Mittwoch Jourfix 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

50 % Aufschlag

Montag bis Freitag
07:00 Uhr – 09:00 Uhr und 18:30 Uhr – 21:00 Uhr

50 % Aufschlag

Montag bis Samstag
21:00 Uhr – 07:00 Uhr

100 % Aufschlag

Samstag
07:00 Uhr – 21:00 Uhr

50 % Aufschlag

Sonn- und Feiertage

100 % Aufschlag

4.6 Termine sind wahrzunehmen. Bei Terminabsagen, innerhalb einer 24 Stunden Frist vor Beginn des Termins sind wir berechtigt, alle Aufwendungen abzurechnen. Des Weiteren ist mindestens der Satz einer Arbeitsstunde zu zahlen. Bei Telefonsupport oder Fernwartung beträgt die Mindestabrechnung 15 Minuten, bei Einsätzen vor Ort mindestens 30 Minuten.

4.7 Es wird eine Pauschale, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro gefahrenen Kilometer vom Büro zum Einsatzort und Retour berechnet.

Anfahrtskosten, inkl. Parkkosten

 

Innenstadttarif (Strecke innerhalb des mittleren Rings): 

3,50 Euro pro Kilometer

Stadtfahrten (Strecke außerhalb des mittleren Rings, innerhalb von München und Landkreis):

2,50 Euro pro Kilometer

Landfahrten (Strecke außerhalb Münchens bis 200 km Entfernung vom Hauptsitz): 

1,50 Euro pro Kilometer

Überlandfahren (Strecken ab 200 km Entfernung vom Hauptsitz außerhalb Münchens):

1,00 Euro pro Kilometer

4.8 Bei Flug ist nur die Technikerzeit mit 50% anzurechnen, Kilometerpauschalen fallen hier nicht an

4.9. Flug, Hotel und ggf. Mietwagen sind vom Kunden zu organisieren und zu buchen oder wenn dies von der Boxhorn-EDV getätigt wird, ist Kostenersatz zu leisten.


5. Verzug, Schadensersatz, Unmöglichkeit und Selbstbelieferungsvorbehalt

5.1 Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Materialien oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Erhöht sich die Bearbeitungszeit eines Auftrages durch von der Fa. Boxhorn EDV unverschuldete Umstände, z.B. fehlende Daten oder Informationen, können daraus keine Schadensansprüche gestellt werden. Geleistete Arbeiten und vertragliche Vereinbarungen sind trotzdem zu bezahlen.

5.2 Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche wegen dieser Verzögerung und / oder wegen Nichterfüllung (§ 326 BGB) oder wegen nachträglicher Unmöglichkeit (§ 325 BGB) der Art nach die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Lieferung/ Leistung beschränkt. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend folgendes: Für Verzögerungen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für jede Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wurde.

5.3 Weisen wir bei einer Lieferung an einen Kaufmann nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu Konditionen von Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3% über den jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist.


6. Gefahrübergang

6.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes, mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen, und /oder wir den Versand selber durchführen.

6.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


7. Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15%. der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.


8. Eigentumsvorbehalt /Zahlung

8.1 Gegenüber Käufern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Der Liefergegenstand kann bei Nichtbezahlung zurückgefordert werden. Dienstleistung wird Teil des Gesamtvertrags. Nichtbezahlung dieser kann ebenfalls zur Zurückhaltung, bzw. zur Rückforderung der Ware führen. Bei Nichtbezahlung von Dienstleistung behalten wir uns vor erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Das beinhaltet insbesondere die Deaktivierung von Servern und Netzwerken. Der Schuldner vergibt insbesondere das Zugriffsrecht auf seine Server und Netzwerke, um diese Deaktivierung möglich zu machen.

8.2 Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (einschl. MWSt.) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

8.3 Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, instandzuhalten und uns jeden Wechsel seines Wohn bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

8.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere für eine Klage gemäß § 771 ZPO, aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.

8.5 Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:

a) Ist der Kunde nicht im Handelsregister (HR) eingetragen, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.

b) Ist der Kunde im HR eingetragen, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.

c) Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss an den Kunden ausgekehrt.

8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8.7 Alle Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zur Einhaltung der Frist ist der Eingang des offenen Betrages auf unserem Konto maßgeblich.

8.8 Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet. (€ 5,- bei 2. Mahnung, € 10,- bei 3. Mahnung)

8.9 Bei Nichtbezahlung nach wiederholtem Mahnen beauftragt die Fa. Boxhorn EDV einen Rechtsanwalt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Dadurch entstehende Kosten trägt der Schuldner.


9. Beanstandungen/ Gewährleistung

9.1 Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen.

9.2 Gewährleistungsansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ) verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern wir diesen Mangel arglistig verschwiegen haben. Bei einem Kaufmann gelten im Übrigen die §§ 377 ff HGB

9.2.1 Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Erstnutzung einer zugesicherten Eigenschaft. In den ersten 6 Monaten, nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Kunde von der Beweislast der Erstbenutzung ausgenommen. Nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

9.2.2 Die Firma Boxhorn EDV Handel übernimmt generell eine Garantie von 6 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages. Nach Ablauf der 6 Monatsfrist werden Garantieleistungen nur noch nach Herstellergarantie abgewickelt. Der Kunde muss den Aufwand entschädigen, das heißt auch den Hardwaretausch und eventuelle Neuinstallationen. Auf Installationen gilt grundsätzlich eine beschränkte Gewährleistung von 14 Tagen.

9.3 Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände, und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände an den Kunden veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht bei technisch überholten Gegenständen.

9.4 Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Kunden übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften. so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern (§ 439-BGB-E). Soweit dem Kunden zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preises oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Sachersatz.

9.5 Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen:

- bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden oder einen Dritten entstanden sind.

9.6 Nimmt uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen,, mindestens jedoch 125 €, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.


10. Herstellergarantie

Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns nach Ziff.9 treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt unberührt.


11. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten / wesentlicher Vorvertragspflichten (Kardinalspflichten) handelt. Haften wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Falle der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung
haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.


12. Datensicherung

Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf externen Datenträger verpflichtet. Für Datenverluste wird nicht gehaftet, auch dann nicht wenn ausdrücklich der Auftrag zur Datensicherung gegeben ist.


13. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

13.1 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

13.2 Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch entsprechende Änderung des Liefergegenstandes oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

13.3 Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Ziff. 5.2.(s.o.) begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung des Dritten entstanden sind.


14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss UN Kaufrechts (CISG) Anwendung.

14.2 Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort München, vereinbart.
AGB 01/00